Abrechnung I Honorar



Behandlungskosten

 

Die Honorarkosten werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen nach dem jeweilig versicherten Leistungsumfang und entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Sinnvoll ist es, wenn Sie sich vorher bei Ihrer Krankenvericherung erkundigen, welche Kosten konkret übernommen werden. Ebenso können Beamte mit Anspruch auf Beihilfe die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

 

Für Privat- und Zusatzversicherte, sowie für Selbstzahler wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientiert.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-leistungen leider nicht, allerdings sind diese unter bestimmten Voraussetzun-gen steuerlich absetzbar. Es ist möglich, Zusatzversicherungen für alternative Heilweisen abzuschließen.

 

Nähere Informationen bezüglich der Honorarkosten finden Sie hierzu unter der Rubrik: Patienteninformation oder Honorar und Gebühr

 

 

 

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